Ein Streitwert von 12.500,- EUR für den Verkauf einer illegalen Bootleg-CD der bekannten Musik-Gruppe "Genesis" auf eBay ist nicht zu beanstanden <link http: www.online-und-recht.de urteile streitwert-von-12500-eur-fuer-bootleg-cd-verkauf-bei-ebay-angemessen-oberlandesgericht-hamburg-20150602 _blank external-link-new-window>(OLG Hamburg, Beschl. v. 02.06.2015 - Az.: 5 W 35/15).
Der Beklagte hatte auf der Auktionsplattform eBay eine illegale Bootleg-CD der weltweit erfolgreichen Musik-Band "Genesis" angeboten. Daraufhin ging die Rechteinhaberin gerichtlich gegen diese Handlung vor. Umstritten zwischen den Parteien war, ob dem Rechtsstreit ein Streitwert von 12.500,- EUR zugrundezulegen war.
Der Beklagte beanstandete dies als viel zu hoch.
Das OLG Hamburg ist dieser Bewertung nicht gefolgt, sondern hat die Summe von 12.500,- EUR vielmehr als angemessen eingestuft.
Zunächst weist das Gericht noch einmal darauf hin, dass der geltend gemachte Unterlassungsanspruch verschuldensunabhängig sei. Es komme daher nicht darauf, ob dem Beklagten die Rechtswidrigkeit der CD bekannt war.
Darüber hinaus sei im vorliegenden Fall zu berücksichtigen, dass der Verkäufer mit seinem Angebot gewerblich tätig gewesen sei und es sich um keine reine Privatperson handle.
Relativ deutlich weist das Gericht auch noch einmal darauf hin, dass es sich bei der Rechtsverletzung auch keineswegs um eine Bagatelle handle, sondern ein gewichtiger Eingriff in ein absolutes Schutzrecht der Klägerin vorliege.