Der Streitwert für das Anbieten einer illegalen Boot-Doppel-LP mit 22 Musikstücken liegt bei 4.400,- EUR <link http: www.online-und-recht.de urteile zum-streitwert-beim-anbieten-einer-illegalen-bootleg-lp-oberlandesgericht-schleswig-20150120 _blank external-link-new-window>(OLG Schleswig, Beschl. v. 20.01.2015 - Az.: 6 W 36/14).
Die Beklagte bot eine Doppel-LP mit 22 Titeln (Bootleg-Album) einer bekannten Musikgruppe an. Die klägerische Rechteinhaberin ging daraufhin dagegen vor.
Das OLG Schleswig legte den Streitwert iHv. 4.400,- EUR fest.
Pro Musikstück sei von einem Wert von 50,- EUR auszugehen, der sich durch die Lizenzkosten vervierfache. Insgesamt ergebe sich daher ein Gesamtbetrag von 4.400,- EUR.
Streitwertmindernd sei zu berücksichtigen, dass - anders als CDs - der Bereich der Langspielplatten keine relevante wirtschaftliche Bedeutung mehr habe