Das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-loeschung-der-aus-wdr-hobbythek-bekannten-marke-oranex-bundespatentgericht--20081111.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 11.11.2008 - Az.: 24 W (pat) 25/07) hat entschieden, dass die aus der bekannten WDR-Sendung "Hobbythek" herrührende Marke "Oranex" mangels Bösgläubigkeit nicht gelöscht werden zu braucht.
Die Klägerin vertrieb Produkte der WDR-Sendung "Hobbythek". Der Namens- und Lizenzgeber der Klägerin war der Moderator des Magazins, das im Jahre 2004 eingestellt wurde. Der Moderator erfand und prägte das Produkt "Oranex". Jeder Firma, die sich verpflichtete, einen Orangenreiniger gemäß Originalrezept herzustellen, war es erlaubt, den Namen "Oranex" zu verwenden.
Ende 2004 meldete die Beklagte "Oranex" als Marke für die Bereiche Wasch- und Putzmittel und Universalreiniger an.
Die Klägerin begehrte nun die Löschung der Wortmarke "Oranex", weil sie der Auffassung war, dass die Beklagte bei der Anmeldung bösgläubig gewesen sei. Denn durch die Anmeldung werde versucht, ein fremdes Produkt, welches jahrelang durch Dritte am Markt benutzt worden sei, rechtswidrig an sich zu reißen.
Diese Rechtsansicht teilten die Richter des BPatG nicht. Vielmehr hielten sie das Handeln der Beklagten für nicht zu beanstanden. Die Beklagte habe berechtigterweise befürchten dürfen, dass Mitbewerber die Marke für sich anmelden würden. Es sei aus unternehmerischer Sicht nur mehr als verständlich, das Kennzeichen selbst zu schützen und so der Konkurrenz zuvorzukommen.
Daraus alleine lasse sich aber noch keine Bösgläubigkeit ableiten. Die Sperrwirkung, die eine solche Markeneintragung nach sich ziehe, gehöre zum Wesen des Markenrechts und sei vom Gesetzgeber auch so gewollt. Insofern könne dies der Beklagten nicht nachteilig angelastet werden.
Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem Umstand, dass die Beklagte von den Leistungen der Fernsehsendung "Hobbythek" profitiere. Das Magazin sei 2004 eingestellt worden, womit auch das vom Moderator gelebte Hobbythek-Prinzip erloschen sei.