Wer ohne Markeninhaber zu sein den Zusatz ® verwende, handle wettbewerbswidrig, so der BGH in einer aktuellen Entscheidung <link http: online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 26.02.2009 - Az.: I ZR 219/06).
Durch den Zusatz werde beim Verbraucher der irreführende Eindruck erweckt, das betreffende Produkt sei markenrechtlich geschützt und somit von besonderer Qualität.
Ähnlich hatte bereits LG München (Urt. v. 23. Juli 2003 - Az.: 1 HK O 1755/03) entschieden, dass die Verwendung der Abkürzung "(TM)" für rechtswidrig hielt, vgl. die <link record:tt_news:62>Rechts-News v. 09.08.2003. Das LG Essen (Urt. v. 4. Juni 2003 - 44 O 18/03) hingegen kam zum exakt gegenteiligen Ergebnis und lehnte einen Verstosss gegen das Irreführungsverbot ab, vgl. die <link record:tt_news:71>Rechts-News v. 15.08.2003.