Amazon haftet wegen fehlender Textilkennzeichnung und fehlender Grundpreisangaben (OLG Köln, Urt. v. 19.06.2015 - Az. 6 U 183/14).
Gegenstand des Verfahrens war, dass Amazon als Verkäufer auftrat und Damenblusen veräußerte, dabei jedoch nicht die Vorschriften der Textilkennzeichnungsverordnung beachtete. Es wurden nicht die Textil-Fasern angegeben, aus denen die Bluse bestand. Ebenso hielt Amazon andere Produkte (hier: Teppichreiniger und ein Multiöl) zum Verkauf bereit, ohne jedoch den Grundpreis nach der Preisangabenverordnung (PAngVO) mitzuteilen.
Amazon verteidigte sich damit, dass es sich dabei lediglich um Einzelfälle handle. Es würde je nach Kategorie unterschiedliche Produkte im sechs- bzw. siebenstelligen Bereich vorhalten. Bei den streitgegenständlichen Ereignissen handle es sich daher nur um "Ausreißer".
Wie schon die Richter in der 1. Instanz - das LG Köln <link http: www.dr-bahr.com news amazon-wegen-fehlender-textilkennzeichnung-und-fehlender-grundpreisangaben-verurteilt.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 06.11.2014 - Az.: 31 O 512/13) - folgten auch die Robenträger des OLG Köln dieser Argumentation nicht und bejahten eine Verantwortlichkeit von Amazon. Ein Händler habe die gesetzliche Pflichten durchgehend und umfassend einzuhalten.