Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: Amazon wegen fehlender Textilkennzeichnung und fehlender Grundpreisangaben verurteilt

Dem Online-Riesen Amazon wurde gerichtlich verboten, Verbrauchern Textilerzeugnisse gewerblich anzubieten, ohne Angaben über die verwendeten Fasern zu machen. Zusätzlich wurde er zur Anzeige von Grundpreisangaben verpflichtet (LG Köln, Urt. v. 06.11.2014 - Az.: 31 O 512/13).

Gegenstand des Verfahrens war, dass Amazon als Verkäufer auftrat und Damenblusen veräußerte, dabei jedoch nicht die Vorschriften der Textilkennzeichnungsverordnung beachtete. Es wurden nicht die Textil-Fasern angegeben, aus denen die Bluse bestand. Ebenso hielt Amazon andere Produkte (hier: Teppichreiniger und ein Multiöl) zum Verkauf bereit, ohne jedoch den Grundpreis nach der Preisangabenverordnung (PAngVO) mitzuteilen.

Amazon verwies zur Verteidigung darauf, dass es je nach Kategorie unterschiedliche Produkte im sechs- bzw. siebenstelligen Bereich vorhalten würde und es sich bei den genannten Fällen lediglich um seltene Einzelfälle handle. Zudem seien die Hinweise teilweise aufgrund eines technischen Defekts nicht eingeblendet worden.

Das LG Köln ließ diese Argumentation nicht gelten, sondern verurteilte Amazon zur Unterlassung. Die vorgebrachten Einwendungen seien rechtlich unbeachtlich.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Rechts-News durch­suchen

28. August 2026
Wenn ein Online-Shop ein Kundenkonto nur bei zwingender Einwilligung zum Newsletter anbietet, verstößt er gegen das datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen
28. August 2026
Wer mit einem durchgestrichenen UVP wirbt, ohne den günstigsten Preis der letzten 30 Tage zu nennen, täuscht Verbraucher über eine tatsächliche…
ganzen Text lesen
26. August 2026
Eine Krankenkasse darf Mitglieder, die kündigen möchten, nicht mit unzulässigen Geldversprechen vom Wechsel abhalten.
ganzen Text lesen
25. August 2026
Wer in den Schaufenstern seines Kiosks für Tabak- und E-Zigaretten wirbt, muss mit einem Werbeverbot rechnen. Denn ein Kiosk gilt im Zweifel nicht als…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen