Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: Bei Werbung mit Testurteil muss Hinweis auf Fundstelle mindestens Schriftgröße 6-Punkt haben

Wirbt ein Unternehmen mit einem Testurteil (hier: Stiftung Warentest), muss es die Fundstelle mindestens in Schriftgröße 6-Punkt angeben. Andernfalls liegt eine Wettbewerbsverletzung vor (LG Köln, Urt. v. 29.10.2019 - Az.: 33 O 55/19).

Die Beklagte warb in ihrem Print-Produkt mit der Wand- und Deckenfarbe "Alpinaweiß Das Original". Auf dem Bild war der Farbeimer abgelichtet, auf dem das Testergebnis abgedruckt war. Dieses war nur schwer lesbar.

Das LG Köln stufte dies als wettbewerbswidrig ein.

Wer mit einem Testurteil werbe, müsse nach ständiger Rechtsprechung auch die passende Fundstelle mit angeben, damit der interessierte Verbraucher sich entsprechend informieren könne. Dies sei im vorliegenden Fall nicht geschehen, da die Angaben in nicht ausreichender Art und Weise erfolgten, die eine leichte Erkennbarkeit gewährleisten würden. 

Die erforderliche Deutlichkeit werde nur dann erreicht, wenn die Schrift in einer Größe von mindestens 6-Punkt angegeben werde. Dies sei hier nicht der Fall. Vielmehr unterschreite der Schriftgrad diesen Wert deutlich.

Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem Umstand, dass die Beklagte lediglich das Produkt abgebildet habe. Die Schuldnerin hatte unter anderem eingewendet, dass es ihr unzumutbar sei, das Foto nachträglich umfangreich zu bearbeiten.

Dies ließ das LG Köln nicht gelten. Wer ein Produkt ablichte, auf dem ein Testsiegel abgedruckt sei, werbe damit auch mit dem Testergebnis. Wenn ein Unternehmer sich also für diesen Umstand entscheide, müsse er auch die weiteren, notwendigen Informationen bereitstellen.

Rechts-News durch­suchen

28. August 2026
Wenn ein Online-Shop ein Kundenkonto nur bei zwingender Einwilligung zum Newsletter anbietet, verstößt er gegen das datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen
28. August 2026
Wer mit einem durchgestrichenen UVP wirbt, ohne den günstigsten Preis der letzten 30 Tage zu nennen, täuscht Verbraucher über eine tatsächliche…
ganzen Text lesen
26. August 2026
Eine Krankenkasse darf Mitglieder, die kündigen möchten, nicht mit unzulässigen Geldversprechen vom Wechsel abhalten.
ganzen Text lesen
25. August 2026
Wer in den Schaufenstern seines Kiosks für Tabak- und E-Zigaretten wirbt, muss mit einem Werbeverbot rechnen. Denn ein Kiosk gilt im Zweifel nicht als…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen