Nach Ansicht des OLG Braunschweig (Urt. v. 08.02.2012 - Az.: 2 U 7/11) besteht bei einer unerlaubten Fotonutzung bei einem privaten eBay-Verkauf ein Schadensersatzanspruch von nur 20,- EUR.
Der Beklagte hatte ungefragt vier Fotos des Klägers für seine Online-Versteigerung auf dem bekannten Auktionsportal genutzt. Der Kläger dies den Beklagten anwaltlich abmahnen und stellte zudem Schadensersatzforderungen auf Basis der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) auf.
Die Braunschweiger Richter ließen all dies nicht gelten.
Obgleich es sich um vier Fälle handle, sei der Fall noch unerheblich, so dass die Abmahnkosten auf 100,- EUR zu deckeln seien (§ 97 a Abs.2 UrhG) seien. Im konkreten Fall sei die Einschaltung eines Anwalts ohnehin nicht erforderlich gewesen, weil der Sachverhalt besonders einfach gelagert sei.
Auch seien die MFM-Regelungen nicht heranzuziehen, da es ein reiner Privatverkauf sei.
Insofern kam das Gericht zu einem Schadensersatz iHv. 20,- EUR pro Bild.
Die Entscheidung hat uns RA Fortmeyer übersandt.