Das AG Hannover (Urt. v. 24.04.2013 - Az.: 550 C 1163/12) hat entschieden, dass bei einer privaten eBay-Versteigerung pro unerlaubt übernommenem Produktfoto ein Schadensersatz von 30,- EUR angemessen ist.
Der Beklagte übernahm in mehreren Fällen ungefragt Produktfotos, die der Kläger angefertigt hatte. Der Beklagte verwendete diese für seine privaten Verkäufe bei eBay.
Das Gericht lehnte in diesen Fällen die Anwendung der MFM-Tabelle (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) ab und schätzte die Höhe vielmehr nach eigenem richterlichen Ermessen. Es stufte dabei einen Betrag iHv. 30,- EUR pro Bild für angemessen ein.
Die Sätze der MFM-Tabelle seien ausschließlich auf gewerbliche Nutzung ausgerichtet und somit für Fälle, bei denen es um die einmalige, private Nutzung auf eBay gehe, nicht anwendbar.
Das AG Hannover lehnte auch einen Schadenszuschlag wegen fehlender Urheberbenennung ab. Da bei der privaten Nutzung von Lichtbildern auf eBay eine Nennung des Fotografen nicht üblich sei, komme auch kein Zuschlag in Betracht.