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Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamm: Streitwert bei geklauten Lichtbildern auf eBay bei 900,- EUR

Das OLG Hamm <link http: www.justiz.nrw.de nrwe olgs hamm j2012 i_22_w_58_12_beschluss_20120913.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 13.09.2012 - Az.: I-22 W 58/12) hat entschieden, dass der Streitwert für die unerlaubte Fotonutzung für ein Angebot auf eBay durch eine Privatperson oder einen Kleingewerbetreibenden bei 900,- EUR liegt.

Inhaltlich ging es um ein Produktfoto, das zwar nicht als Lichtbildwerk, aber als Lichtbild nach <link http: www.gesetze-im-internet.de urhg __72.html _blank external-link-new-window>§ 72 UrhG geschützt war. Die Richter legen den Streitwert, in denen eine Privatperson oder ein Kleingewerbetreibender ein solches Foto rechtswidrig verwendet, auf 900,- EUR fest.

Die Robenträger betonen in ihren Entscheidungsgründen ausdrücklich, dass in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung für vergleichbare Fälle Regelstreitwerte von 6.000,- EUR angenommen würden. Ein solcher Regelfall liege hier jedoch nicht vor, denn hier gehe es um eine Verhinderung der zeitlich begrenzten ungenehmigten Verwendung einzelner Fotos durch privat oder kleingewerblich tätige Dritte im Internet geht. In einer solchen Konstellation sei ein höherer Streitwert nicht angemessen.

Ausdrücklich betont das Gericht, dass es damit der Meinung der Argumentation des OLG Braunschweig <link http: www.online-und-recht.de urteile schadensersatz-fuer-unberechtigte-bildnutzung-bei-privatem-ebay-verkauf-auf-20-eur-begrenzt-2-u-7-11-oberlandesgericht-braunschweig-20120208.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 08.02.2012 - Az.: 2 U 7/11) folgt.

Im Kölner Gerichtsbezirk hingegen geht das OLG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile streitwert-bei-ungenehmigter-lichtbildveroeffentlichung-in-ebay-6-w-256-11-oberlandesgericht-koeln-20111122.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 22.11.2011 - Az.: 6 W 256/11) in diesen Fällen von einem Streitwert von 3.000,- EUR aus.

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