Gibt ein Schuldner, der ungefragt online ein Bild übernommen hatte, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, muss er sicherstellen, dass vor Abgabe seiner Erklärung bei eBay die abgelaufenen Auktionen gelöscht werden <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 18.09.2014 - Az.: I ZR 76/13).
Die Beklagte gab wegen einer begangenen Urheberrechtsverletzung bei eBay eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Sie verpflichtete sich darin,
"1. es zukünftig im Internet, insbesondere bei eBay, zu unterlassen, Bilder, an denen [der Kläger] ein Urheberrecht innehat, ohne dessen Zustimmung zu vervielfältigen bzw. vervielfältigen zu lassen, zu bearbeiten, bearbeiten zu lassen oder zu verbreiten oder verbreiten zu lassen;
2. für den Fall der zukünftigen Zuwiderhandlung gegen die unter Ziffer 1 genannte Unterlassungsverpflichtung eine von [dem Kläger] nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe und im Streitfall von der zuständigen Gerichtsbarkeit auf ihre angemessene Höhe zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen."
Nach Abgabe der Unterlassungserklärung war die eBay-Auktion zwar beendet, jedoch waren die Inhalte weiter bei den abgelaufenen Auktionen abrufbar.
Der BGH sah dies als Verstoß gegen die Unterlassungserklärung.
Zwar beziehe sich die Unterlassungserklärung sprachlich nur auf "zukünftige" Zuwiderhandlungen, also solche, die nach Zustandekommen der Vereinbarung lägen.
Jedoch stelle - so die BGH-Richter - auch eine fortdauernde Beeinträchtigung eine zukünftige Zuwiderhandlung dar, so dass gegen die abgegebene Erklärung verstoßen worden sei.
Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die Entscheidung ist von außerordentlich hoher Praxisrelevanz und lässt sich nahtlos auf vergleichbare Problem-Konstellation (wie z.B. den Google Cache) übertragen. Siehe zu all diesen Fragen den Aufsatz von RA Dr. Bahr <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de aufsaetze der-google-cache-strafbewehrte-unterlassungserklaerungen _blank external-link-new-window>"Der Google Cache & Strafbewehrte Unterlassungserklärungen."