Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: 120,- EUR für Online-Fotoklau

Das LG Köln (Urt. v. 27.05.2014 - Az.: 14 S 38/13) hat entschieden, dass für geklaute Online-Fotos ein Schadensersatz iHv. 120,- EUR anzusetzen ist.

Der Beklagte hatte die Produktfotografie für seinen kommerziellen eBay-Verkauf verwendet.

Das LG Köln bejahte die Anwendung der MFM-Tabelle (Mittelsstandsvereinigung Foto-Marketing). Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des OLG Köln seien bei der Berechnung des Schadensersatzes für die unerlaubte Übernahme von Fotos nicht statisch die Vorgaben der MFM-Tabellen anzuwenden, sondern die Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen. 

Daher ging das Gericht von einem Schadensersatzbetrag iHv. 120,- EUR aus.

Rechts-News durch­suchen

15. April 2026
Sampling ist als Pastiche zulässig, wenn es erkennbar auf ein Werk anspielt und mit wahrnehmbaren Unterschieden einen künstlerischen Dialog führt.
ganzen Text lesen
08. April 2026
Ein Fotograf erhält 5.100,- EUR Schadensersatz, weil eine Firma seine Architekturfotos jahrelang ohne Namensnennung online nutzte.
ganzen Text lesen
08. April 2026
Eine Illustratorin scheitert mit ihrer Klage gegen Filmproduzenten wegen angeblicher Übernahme ihrer Buchillustrationen, da keine prägenden,…
ganzen Text lesen
07. April 2026
Ein beauftragter Maler ist Miturheber, wenn er beim Werk eigene kreative Entscheidungen trifft und mitgestaltet.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen