Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: 120,- EUR für Online-Fotoklau

Das LG Köln (Urt. v. 27.05.2014 - Az.: 14 S 38/13) hat entschieden, dass für geklaute Online-Fotos ein Schadensersatz iHv. 120,- EUR anzusetzen ist.

Der Beklagte hatte die Produktfotografie für seinen kommerziellen eBay-Verkauf verwendet.

Das LG Köln bejahte die Anwendung der MFM-Tabelle (Mittelsstandsvereinigung Foto-Marketing). Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des OLG Köln seien bei der Berechnung des Schadensersatzes für die unerlaubte Übernahme von Fotos nicht statisch die Vorgaben der MFM-Tabellen anzuwenden, sondern die Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen. 

Daher ging das Gericht von einem Schadensersatzbetrag iHv. 120,- EUR aus.

Rechts-News durch­suchen

20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen
14. Oktober 2026
Wer ein urheberrechtlich geschütztes Foto ohne Erlaubnis des Urhebers und ohne Urheberbenennung auf Pinterest zu Werbezwecken einsetzt, haftet auf…
ganzen Text lesen
13. Oktober 2026
Wer eine eidesstattliche Versicherung als Nachweis der Urheberschaft ablehnt, gibt damit Anlass zur gerichtlichen Geltendmachung. Im Zweifel trägt er…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen