Das AG Neumünster <link http: www.online-und-recht.de urteile freischaltung-von-gesperrtem-telefonanschluss-nur-im-hauptsacheverfahren-32-c-203-10-amtsgericht-neumuenster-20100318.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 18.03.2010 - Az.: 32 C 203/10) ist der Meinung, dass die Freischaltung eines gesperrten Telefonanschlusses grundsätzlich nur in einem normalen Klageverfahren gerichtlich geklärt werden kann. Die Durchführung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens ist nicht möglich.
Der Kläger war Kunde eines Pre-Selection-Telefon-Vertrages bei der Beklagten. Diese sperrte den Anschluss des Klägers. Dieser konnte seinen Festnetzanschluss jedoch durch Vor-Vorwahlen anderer Anbieter weiter nutzen.
Er versuchte im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Entsperrung des Anschlusses.
Das Gericht lehnte den Anspruch ab. Die Durchsetzung des Anspruchs mittels einer einstweiligen Verfügung komme nicht in Betracht, weil es sich um eine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache handle. Nur in besonderen Ausnahmesituationen, z.B. bei Gefährdung der sozialen oder wirtschaftlichen Existenz, sei dies denkbar.
An diesen besonderen Voraussetzungen fehle es jedoch im vorliegenden Fall. Der Kläger habe weiterhin seinen Anschluss nutzen können. Der Umstand, dass er stets eine Vorwahl mit eingeben müsse, sei zwar lästig, reiche aber nicht für die Annahme der Eilbedürftigkeit.
Vielmehr sei es dem Kläger zumutbar, den Anspruch im normalen Hauptsacheverfahren zu klären.
Die Frage, ob derartige Ansprüche im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens durchsetzbar sind, ist in der Rechtsprechung umstritten. Das LG Stuttgart <link http: www.online-und-recht.de urteile telefon-blockierung-nur-im-hauptsacheverfahren-durchsetzbar-4-t-51-09-landgericht-stuttgart-20091221.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 21.12.2009 - Az.: 4 T 51/09), das AG Bonn <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-einstweilige-verfuegung-bei-fehlender-nutzungsmoeglichkeit-des-telefonanschlusses-106-c-94-10-amtsgericht-bonn-20100506.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 06.05.2010 - Az.: 106 C 94/10) und AG Berlin-Tiergarten <link http: www.online-und-recht.de urteile sofortige-freigabe-des-telefonanschlusses-nur-bei-gravierenden-nachteilen-8-c-158-09-amtsgericht-berlin-tiergarten-20091217.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 17.12.2009 - Az.: 8 C 158/09) verneinen diese Frage, während das AG Bonn <link http: www.online-und-recht.de urteile rufnummernportierung-im-wege-der-einstweiligen-verfuegung-durchsetzbar-11-c-48-09-amtsgericht-bonn-20090302.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 02.03.2009 - Az.: 111 C 48/09) diese bejaht.