Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Celle: Streitwert für unerlaubte Foto-Nutzung zwischen 3.000 - 6.000,- EUR

Der Streitwert für eine unerlaubte, gewerbliche Foto-Nutzung liegt zwischen 3.000 - 6.000,- EUR <link http: www.online-und-recht.de urteile zum-streitwert-bei-der-unerlaubten-benutzung-von-fotos-oberlandesgericht-celle-20160513 _blank external-link-new-window>(OLG Celle, Beschl. v. 13.05.2016 - Az.: 13 W 36/16).

Die Celler Richter haben sich zur Frage geäußert, wie der Streitwert in Fällen des Foto-Klaus zu berechnen ist.

Bei der Festsetzung des Streitwertes sei, so die Robenträger, die Schwere des erfolgten Eingriffs in das Urheberrecht maßgeblich. Dabei seien nachfolgende Merkmale zu berücksichtigen:

- Intensität des Eingriffs,
- Umfang und Dauer der Rechtsverletzung,
- Gewinn und Umsatz für den Verletzer,
- Gewinn- und Umsatzverlust für den Verletzten,
- Bekanntheit und Aktualität des Werks bzw. dessen Urhebers,
- Zinsvorteil des Verletzers, berechnet für den Zeitraum zwischen Verletzung und Verurteilung zur Zahlung

Das Gericht hält in Fällen der unerlaubten kommerziellen Nutzung einen Streitwert zwischen 3.000 - 6.000,- EUR für angemessen.

Eine schematische Verdopplung des Lizenzschadens hingegen lehnt es ab, da es hierfür an einer ausreichenden Rechtsgrundlage fehle.  Bei der Schadensberechnung im Rahmen des <link https: www.gesetze-im-internet.de urhg __97.html _blank external-link-new-window>§ 97 UrhG werde ein Verletzerzuschlag im Rahmen der Lizenzanalogie - mit Ausnahme der Rechtsprechung des BGH zugunsten der GEMA - grundsätzlich abgelehnt.

Auch habe der Gesetzgeber bei Schadensersatzansprüchen nach <link https: www.gesetze-im-internet.de urhg __54f.html _blank external-link-new-window>§ 54 f. Abs. 3 UrhG eine Verdopplung des Vergütungssatzes zu Präventions- und Sanktionszwecken vorgesehen, eine vergleichbare Regelung im Rahmen des <link https: www.gesetze-im-internet.de urhg __97.html _blank external-link-new-window>§ 97 UrhG aber nicht getroffen.

Rechts-News durch­suchen

02. Januar 2026
Fotograf und Ideengeber einer Werbeagentur sind Miturheber eines Fotos, wenn beide kreative Beiträge leisten.
ganzen Text lesen
24. Dezember 2025
Die Kanzlei Dr. Bahr wünscht allen Lesern fröhliche und besinnliche Weihnachten 2025! Bleiben Sie gesund und genießen Sie ein paar besinnliche,…
ganzen Text lesen
23. Dezember 2025
Wer fremde YouTube-Videos ohne sofort erkennbare Quellenangabe als Reaction nutzt, verletzt das Urheberrecht.
ganzen Text lesen
15. Dezember 2025
Ein Repost auf Instagram ohne Zustimmung des Rechteinhabers verletzt das Urheberrecht, da er als eigener, neuer Upload gilt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen