Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Streitwert bei Online-Fotoklau eines Berufsfotografen bei 6.000,- EUR

Wird ungefragt das Foto eines Berufsfotografen für geschäftliche Zwecke übernommen, liegt der Streitwert für einen Unterlassungsanspruch in der Regel bei 6.000,- EUR (OLG Frankfurt a.M., Beschl. v.  30.03.2020 - Az.: 11 W 8/20).

Im Rahmen einer Streitwertbeschwerde hatte sich das OLG Frankfurt a.M. mit der Frage auseinanderzusetzen, welcher Streitwert angemessen ist, wenn unerlaubt die Werke eines professionellen Fotografen unerlaubt vervielfältigt werden. 

Die Richter gehen hier in der Regel von einem Streitwert von 6.000,- EUR aus:

"Bei der Verletzung von Bildrechten eines professionellen Fotographen durch einen gewerblich handelnden Anspruchsgegner liegt der im Hauptsacheverfahren anzusetzende Streitwert für den Unterlassungsantrag nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats in der Regel in einer Spannbreite zwischen 5.000 € und 7.000 € (...). Dies entspricht auch den einschlägigen Entscheidungen anderer Instanzgerichte (vgl. OLG Hamm aaO., Rn 166). (...)

Anhaltspunkte, die hier eine höhere Bemessung des Streitwerts als 6.000 € in der Hauptsache und als 4.000 € im Eilverfahren veranlassen könnten, sind nicht ersichtlich. Das streitbefangene Lichtbild ist vom Antragsteller nicht „nachbearbeitet“ worden und es ist ausweislich des Bildmotivs und seines saisonalen Charakters nicht von besonders hohem ökonomischen Wert. Anknüpfungspunkte für eine besonders umfangreiche gewerbliche Nutzung und damit für einen gesteigerten Angriffsfaktor sind ebenfalls nicht erkennbar (...)."

Rechts-News durch­suchen

14. Juli 2026
Ein gemeinfreies Werk darf online gestellt werden, wenn ein aktuelles Geoblocking den Zugriff aus Schutzländern, in denen noch urheberrechtlicher…
ganzen Text lesen
10. Juli 2026
Wenn ein fremdes Produktfoto mithilfe von KI so stark bearbeitet wird, dass das Originalbild nicht mehr erkennbar ist, erlischt dessen…
ganzen Text lesen
10. Juli 2026
Auch offline gestellte Videos mit urheberrechtswidrigen Inhalten können einen Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz begründen, sofern der…
ganzen Text lesen
09. Juli 2026
Wer als Verlag Inhalte beim Online-Dienst Readly einstellt, haftet auch dort für Urheberrechtsverletzungen, selbst wenn eine frühere…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen