Bei einem Online-Fotoklau steht dem Urheber ein Schadensersatz pro Bild in Höhe von 100,- EUR zu <link http: www.justiz.nrw.de nrwe lgs duesseldorf ag_duesseldorf j2014 _blank external-link-new-window>(AG Düsseldorf, Urt. v. 05.05.2014 - Az.: 57 C 9057/13).
Der Beklagte hatte bei eBay zwei Lichtbilder des Klägers übernommen, auf denen Münzen abgebildet waren.
Das AG Düsseldorf sprach dem Kläger pro Bild einen Schadensersatz iHv. 100,- EUR zu.
Die Bilder hätten die Qualität eines professionellen Produktfotos. Daran ändere auch nichts die Tatsache, dass der Fotograf Münzhändler sei, da er ganz offensichtlich über die notwendigen Kenntnisse eines Profi-Fotografen verfüge.