Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Düsseldorf: Bei Online-Fotoklau 100,- EUR Schadensersatz pro Bild

Bei einem Online-Fotoklau steht dem Urheber ein Schadensersatz pro Bild in Höhe von 100,- EUR zu <link http: www.justiz.nrw.de nrwe lgs duesseldorf ag_duesseldorf j2014 _blank external-link-new-window>(AG Düsseldorf, Urt. v. 05.05.2014 - Az.: 57 C 9057/13).

Der Beklagte hatte bei eBay zwei Lichtbilder des Klägers übernommen, auf denen Münzen abgebildet waren.

Das AG Düsseldorf sprach dem Kläger pro Bild einen Schadensersatz iHv. 100,- EUR zu. 

Die Bilder hätten die Qualität eines professionellen Produktfotos. Daran ändere auch nichts die Tatsache, dass der Fotograf Münzhändler sei, da er ganz offensichtlich über die notwendigen Kenntnisse eines Profi-Fotografen verfüge.

 

Rechts-News durch­suchen

02. Januar 2026
Fotograf und Ideengeber einer Werbeagentur sind Miturheber eines Fotos, wenn beide kreative Beiträge leisten.
ganzen Text lesen
24. Dezember 2025
Die Kanzlei Dr. Bahr wünscht allen Lesern fröhliche und besinnliche Weihnachten 2025! Bleiben Sie gesund und genießen Sie ein paar besinnliche,…
ganzen Text lesen
23. Dezember 2025
Wer fremde YouTube-Videos ohne sofort erkennbare Quellenangabe als Reaction nutzt, verletzt das Urheberrecht.
ganzen Text lesen
15. Dezember 2025
Ein Repost auf Instagram ohne Zustimmung des Rechteinhabers verletzt das Urheberrecht, da er als eigener, neuer Upload gilt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen