Das LG Hamburg hat in einem Hinweisbeschluss (Beschl. v. 13.09.2013 - Az.: 308 S 15/13) darauf hingewiesen, dass es auch in Zukunft daran festhalten wird, bei dem Verkauf einer Bootleg-CD durch einen privaten Verkäufer bei eBay von einem Streitwert von 10.000,- EUR auszugehen.
Wörtlich:
"...die Kammer weist darauf hin, dass sie an ihrer bisherigen Rechtsprechung festzuhalten gedenkt und einen Streitwert von EUR 10.000,- für das Angebot eines Bootlegs bei eBay durch einen privaten Händler für angemessen erachtet..."
Noch vor kurzem hatte das AG Hamburg <link http: www.dr-bahr.com news streitwert-fuer-private-bootleg-cd-bei-3000-eur.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 04.07.2013 - Az.: 36 a C 115/13) dagegen einen Streitwert von 3.000,- EUR festgelegt.