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Kategorie: Onlinerecht

KG Berlin: YouTube durfte AfD-Video nicht von Plattform löschen

Die Online-Plattform YouTube  durfte nicht ein bestimmtes Video der AfD-Bundestagsfraktion entfernen (KG Berlin, Beschl. v.. 22.03.2019 - Az.: 10 W 172/18).

Inhalt des betreffenden Videos war die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung. YouTube  sperrte den Inhalt, weil es sich nach Auffassung des Online-Mediums um einen "hasserfüllten Inhalt" handle.

Das KG Berlin entschied, dass diese Sperrung rechtswidrig war und das gelöschte Video wieder herzustellen sei. 

Bereits nach den eigenen YouTube-Richtlinien liege in den Äußerungen, die in dem Filmbeitrag getätigt würden, kein "hasserfüllter Inhalt". Zwar würden scharfe, polemische Worte gewählt. Dies allein rechtfertige jedoch nicht einen Verstoß:

"In dem Beitrag kritisiert die Vorsitzende der Antragstellerin anlässlich einer in F... begangenen Straftat eines Geflüchteten mit scharfen Worten die Entscheidung der Bundeskanzlerin aus dem Jahr 2015, eine erhebliche Anzahl Geflüchteter nach Deutschland einreisen zu lassen und fordert diese zur Übernahme der politischen Verantwortung auf. “Messer-Einwanderung”, ist erkennbar von dem Begriff der Masseneinwanderung abgeleitet und wird in den Medien (...) als “propagandistischer Begriff bezeichnet, den die A... -B... 2018 aufgebracht hat und der von einigen Boulevard-Medien (“Messer-Angst!”) aufgenommen wurde”.

Der Gebrauch dieses Wortes mag einseitig und polemisch die Auffassung der Antragstellerin illustrieren, wonach Geflüchtete Gewalttaten unter Einsatz von Messern begehen. Die öffentlichkeitswirksame Verwendung dieses Begriffs allein rechtfertigt jedoch noch nicht die Annahme, dass mit dem Beitrag Hass gegen Personen aufgrund ihrer Herkunft geschürt werde und der Beitrag daher als ein solcher mit hasserfülltem Inhalt zu qualifizieren sei.

Die Antragstellerin ist die Fraktion von Bundestagsabgeordneten, die sich aufgrund eines aktuellen Ereignisses aus der Opposition heraus mit der Politik der Bundesregierung auseinander setzt. Eben dies kommt für den unvoreingenommenen Betrachter auch in dem verfahrensgegenständlichen Beitrag zum Ausdruck, in dem ausgehend von dem aktuellen Vorfall in F..., der erkennbar als Aufhänger fungiert, kurz dazu übergeleitet wird, dass Bahnhöfe zu unsicheren Orten (“Angsträumen”) werden, und der Kernaussage des Videos nach deutliche Kritik an der Flüchtlingspolitik der Regierung angebracht wird."

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